Bei KFZ-Versicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen: Haftpflicht-, Teil und Vollkasko- und Schutzbriefversicherung. Auch eine Versicherung für den Insassenunfall ist möglich. Bei einer Haftpflicht Versicherung handelt es sich um einen Schutz gegen Unfallkosten. Dieser gilt jedoch nur für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen, wie zum Beispiel Eigentümer, Halter, Beifahrer oder Fahrer.
Außerdem wird der Versicherte ebenfalls gegen unberechtigte Ansprüche versichert.

Verpflichtung zur Versicherung

Jeder Kraftfahrzeugfahrer ist dazu verpflichtet eine solche KFZ-Versicherung abzuschließen. Ein Fahrzeug wird erst dann für den Verkehr zugelassen wenn er mit einer Versicherungsbestätigungskarte, die sogenannte Doppelkarte beweißen kann, dass er eine solche KFZ-Versicherung hat.
Die Teil oder Vollkasko Versicherung ersetzt Schäden, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeuges.

Anderer Versicherungsschutz

Ebenfalls unter Versicherungsschutz stehen die unter Verschluss verwahrten oder auch die am Fahrzeug befestigten Teile, wie zum Beispiel ein Autoradio oder den verschließbaren Tankdeckel. Die Teilkaskoversicherung deckt Brand und Explosionen, Diebstahl, fremder Gebrauch, Wetterschäden, Zusammenstösse mit Haarwild, Glasbruchschäden und Schäden an der Verkabelung. Jedoch muss man bei den meisten Schäden einen Teil der Kosten selber übernehmen. Vollkasko bietet dagegen einen wesentlich größeren Versicherungsschutz. Zu den Teilkaskoleistungen kommen noch hinzu: Unfälle durch mut- und böswillige fremde Personen, sowohl Unfälle mit anderen Fahrzeugen. Versichert sind bei beiden Leistungen nicht Schäden durch Abnutzung und ebenfalls Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind nicht beinhaltet.

Die Insassenunfallversicherung

In der Insassenunfallversicherung sind alle Unfälle die Schäden an den Insassen hinterlassen versichert. Die Insassenunfallversicherung gilt beim Be- und Entladen, Abstellen des Autos oder Anhängers und beim Ein- und Aussteigen. Versichern kann man den Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Heilkostenersatz. Wichtig ist es, darauf zu achten das die Versicherungssumme dem Lebensstandard des Versicherungsnehmers angepasst ist. Hier heißt es: Die Summe bei Arbeitsunfähigkeit sollte mindestens doppelt so hoch sein wie bei einem Todesfall.
Die Schutzbriefversicherung bietet folgende Leistungen: Pannenhilfsfahrzeugkosten, Bergungen, Abschleppdienst, Erstattung der Kosten nach Pannen, Unfall oder Diebstahl für Hin- und Rückfahrt, Übernachtungskostenerstattung, Kostenerstattung wenn es notwenig ist ein Mietfahrzeug zu besorgen, Versand der Ersatzteile für Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und noch vieles mehr.
Wichtig ist es zu wissen das man bei einer wiederholten Erkrankung oder durch Schwangerschaft verursachte Unfälle, nicht versichert ist.


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